Richtlinien

- Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Mitgliedes aufgenommen werde.
- Flugbetrieb nur mit einer abgeschlossenen Halfpflichtversicherung.
- Es dürfen nur Fernsteuerungen verwendet werden, die den Richtlinien der Deutschen Bundespost entsprechen.
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur in der Zeit von 9.00 bis 12.30 und von 14.30 bis 19.00 Uhr Sonn- und Feiertags 15.00 bis 18.30 Uhr betrieben werden.
- Verbrennungsmotoren dürfen nicht lauter 75 dB ( A ), gemessen in 7 Meter Abstand, betrieben werde.
- Östlich der Landebahn in Richtung der Straße, sowie überfliegen der Straße ist untersagt.
- Start oder Landung im Sektor Windrichtungsanzeige – Hochhaus Nellingen maximal zulässig.
- Zuschauer und Pilotenbereich darf ebenso nicht überflogen werden.
- Der Zufahrtsweg zum Fluggelände ist für Mitglieder mit KFZ bis zum Windrichtungsanzeiger erlaubt.
- Flugverbot an Karfreitag, Buß und Bettag, Totengedanktag und Volkstrauertag.

Unser Verein befindet sich zwischen dem ScharnhauserPark und Nellingen!


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